Grundlagen der Förderung
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Deutschland zielt darauf ab, die berufliche Weiterbildung zu fördern und den Herausforderungen des digitalen Wandels zu begegnen. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und bietet sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung.
Die wichtigsten Punkte der Förderung sind...
Förderung der Weiterbildung für alle Beschäftigten
Ziel ist die Verbesserung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit angesichts der Digitalisierung und des Strukturwandels.
Unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefördert werden.
Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit
Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße und der Art der Weiterbildung ab.
Anreize für Arbeitgeber
Arbeitgeber werden ermutigt, in die Weiterbildung ihrer Belegschaft zu investieren.
Finanzielle Unterstützung, um die Kosten der Weiterbildung zu senken und den Arbeitsausfall zu kompensieren.
Bis zu 100% Erstattung der Weiterbildungskosten!
Bis zu 75% Erstattung der Gehaltskosten!

Nutzen Sie die Förderung für Ihre Weiterbildung!
Möchten Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern und sich optimal für die Zukunft aufstellen? Die Förderung bietet Ihnen die ideale Möglichkeit, in hochwertige Weiterbildungen zu investieren und Ihrer Know-how Ihrer Belegschaft zu verbessern.
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 160 Stunden haben.
Je Unternehmen sollten 2 MitarbeiterInnen angemeldet werden.
Um die Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten, darf die
letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz
genehmigt wurde, alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden.
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Antragsstellung als auch bei der Beantragung der Lohnkostenzuschüsse
Als Berechnungsgrundlage ist jeweils die Anzahl Vollzeitangestellte ausschlaggebend.
Abhängig von der Anzahl Beschäftigte, beträgt der Zuschuss je MitarbeiterInn zwischen 30% bis zu 100%.